Punktereform

Das Verkehrszentralregister - eine Einrichtung, die seit immerhin 1958 besteht - wurde zum 1. Mai 2014 abgeschafft.

Bekannt wurde das Verkehrszentralregister, das beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg geführt wird, vor allem durch das so genannte Mehrfachtäter-Punktsystem, das 1974 eingeführt und erst 1999 umfangreich reformiert wurde. Kaum ein Autofahrer, der sich bislang nicht um seine "Flensburger Punkte" Sorgen gemacht hat. Zuletzt wurden beim Kraftfahrt-Bundesamt 9 Millionen Kraftfahrer mit insgesamt über 20 Millionen Punkten verwaltet.

Neu geschaffen wurde das ab dem 1. Mai 2014 eingesetzte Fahreignungsregister, das in die Aufgaben des Verkehrszentralregisters eintritt. Auch die Verwaltung der Punktebewertung von Verkehrsverstößen wird in geänderter Form übernommen.

Die Vorteile des neuen Punktesystems sollen eine größere Gerechtigkeit sowie eine höhere Übersicht sein, das das alte System mit unterschiedlichen Tilgungsfristen (2, 5 und 10 Jahre), Überliegefristen, Tilgungshemmung usw. eine sehr hohe Komplexität erreicht hatte.

Der größte Unterschied zwischen dem bisherigen und dem neuen System ist die Anzahl der Punkte, die bei einem Verkehrsverstoß verhängt werden und auch die Anzahl der Punkte, ab denen Konsequenzen drohen. So wurde nach dem alten System eine Verkehrsordnungswidrigkeit mit 1 bis 4 Punkten bewertet, nach dem neuen System mit nur 1 bis 2. Verkehrsstraftaten wurden mit bis zu 7 Punkten geahndet, im neuen System mit nur 3.

Im Gegenzug wird die Fahrerlaubnis nicht bei 18, sondern schon bei 8 Punkten entzogen.

Die bisherige Punktebewertung wird nach der nachfolgenden Tabelle in das neue Fahreignungs-Bewertungssystem umgerechnet:

bisherige Punkte im
Verkehrszentralregister
neue Punkte im
Fahreignungsregister
1 bis 3 1
4 bis 5 2
6 bis 7 3
8 bis 10 4
11 bis 13 5
14 bis 15 6
16 bis 17 7
18 8

Zur Kenntlichmachung des neuen Punktestands hat der Gesetzgeber ein "Ampelsystem" entwickelt, das dem Verkehrsteilnehmer sowohl den Ernst der Lage als auch die folgenden Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörden kenntlich machen soll:

Punkte Maßnahme
1 bis 3 Vormerkung der Punkte
keine Maßnahmen
4 bis 5 Punktestandmitteilung
Ermahnung
6 bis 7 Punktestandmitteilung
Verwarnung/Anordnung
eines Fahreignungsseminars
8 Entzug der Fahrerlaubnis

Auch die Möglichkeiten zum Punkteabbau sind verändert worden. Bei einem Punktestand von 1 bis 5 (grüne und gelbe Stufe) ist ein freiwilliges Fahreignungsseminar möglich, durch das ein Punkt abgebaut werden kann. Dies ist allerdings nur einmal alle 5 Jahre möglich. Bei einem Punktestand von 6 bis 7 (rote Stufe) wird ein Fahreignungsseminar durch die Fahrerlaubnisbehörde angeordnet, durch das aber kein Punkt mehr abgebaut werden kann.

Die Punkte unterliegen jetzt einer unabhängigen Tilgungsfrist, bei der jeder Punkt für sich behandelt wird:

  • 2,5 Jahre für Punkte aus Ordnungswidrigkeiten ohne Regelfahrverbot, die mit einem Punkt bewertet werden.
  • 5 Jahre für Punkte aus Verkehrsordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot und Verkehrsstraftaten, die mit 2 Punkten bewertet werden.
  • 10 Jahre für alle schweren Verkehrsstraftaten, die mit 3 Punkten bewertet werden.

Hinzu kommt immer eine Überliegefrist von einem Jahr, während der ein Punkt nicht mehr an Behörden übermittelt, aber noch aufbewahrt wird.

Bei Erreichen von 8 Punkten mit damit einhergehendem Entzug der Fahrerlaubnis werden alle angefallenen Punkte gelöscht.

Punkte wurden bislang ab einem Regelbußgeld von 40,00 € festgesetzt. Ab dem 1. Mai 2014 ist diese Schwelle auf 60,00 € angehoben worden. Gleichzeitig mit dieser Reform des Punktesystems hat der Gesetzgeber die Regelbußgelder angepasst. Diese sind teilweise erhöht worden. Einmal, weil nun einige Verstöße, für die bisher ein Punkt vorgesehen waren, punktefrei sind. Andere Verstöße werden nun anders geahndet, um der neuen Punktebewertung Rechnung tragen zu können.

Die neuen Bußgelder und Punktbewertungen für Verkehrsverstöße ab dem 1. Mai 2014 können Sie aus unserem Bußgeldkatalog entnehmen.

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