Bußgeldkatalog
Wenn Sie im Straßenverkehr vermeintlich einen Fehler gemacht haben und einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten, sollten Sie die Feststellung des Ihnen vorgeworfenen Tatbestandes und das Bußgeld selbst prüfen lassen. Nehmen Sie dazu zu uns Kontakt auf.
Aus der Aufstellung können Sie die gesetzlich festgelegten Regelbußgelder ersehen.
Die hier dargestellten Verwarn- und Bußgelder stellen nur einen Ausschnitt der häufigsten Verkehrsverstöße dar. Die jeweiligen Bußgelder, Punktbewertungen und Fahrverbote sind ohne Gewähr angegeben. Gültig ist in jedem Fall die gesetzliche Regelung bzw. Festsetzung seitens der Bußgeldbehörde oder des Gerichts.
Die hier dargestellten Bußgelder gelten für Verstöße bis einschließlich 02.2024.
Bitte wählen Sie aus folgenden Themen aus:
Wir stehen Ihnen bei.
Abstandsverstoß
Abstandsverstoß bei weniger als 80 km/h
- Bußgeld 53,50 €
- mit Gefährdung 58,50 €
- mit Sachbeschädigung 63,50 €
Abstandsverstoß mit mehr als 80 km/h
- Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes Bußgeld 103,50 €, 1 Punkt
- Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes Bußgeld 128,50 € , 1 Punkt
- Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes Bußgeld 188,50 €, 1 Punkt
- Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes Bußgeld 268,50 €, 1 Punkt
- Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes Bußgeld 348,50 €, 1 Punkt
Abstandsverstoß mit mehr als 100 km/h
- Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes Bußgeld 103,50 € ,1 Punkt
- Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes Bußgeld 128,50 €, 1 Punkt
- Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes Bußgeld 188,50 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes Bußgeld 268,50 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
- Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes Bußgeld 348,50 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Abstandsverstoß mit mehr als 130 km/h
- Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes Bußgeld 128,50 €, 1 Punkt
- Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes Bußgeld 208,50 €, 1 Punkt
- Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes Bußgeld 268,50 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes Bußgeld 348,50 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
- Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes Bußgeld 428,50 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Alkohol- oder Drogenverstoß
Alkoholverstoß
Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze
- beim 1. Mal Bußgeld 528,50 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- beim 2. Mal Bußgeld 1053,50 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
- beim 3. Mal Bußgeld 1578,50 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss (bereits ab 0,3 Promille)
- 3 Punkte, Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
- Alkoholgehalt im Blut ab 1,1 Promille, 3 Punkte, Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
Drogenverstoß
Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr
- beim 1. Mal Bußgeld 500 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- beim 2. Mal Bußgeld 1000 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
- beim 3. Mal Bußgeld 1500 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Gefährdung des Verkehrs unter Drogeneinfluss
- 3 Punkte, Entziehung der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
Geschwindigkeitsverstoß
Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit außerorts:
- bis 10 km/h Bußgeld 48,50 €
- 11 - 15 km/h Bußgeld 68,50 €
- 16 - 20 km/h Bußgeld 88,50 €
- 21 - 25 km/h Bußgeld 128,50 €, 1 Punkt
- 26 - 30 km/h Bußgeld 178,50 €, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot*
- 31 - 40 km/h Bußgeld 228,50 €, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot*
- 41 - 50 km/h Bußgeld 348,50 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 51 - 60 km/h Bußgeld 508,50 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 61 - 70 km/h Bußgeld 633,50 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
- über 70 km/h Bußgeld 738,50 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.
Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit innerorts:
- bis 10 km/h Bußgeld 58,50 €
- 11 - 15 km/h Bußgeld 78,50 €
- 16 - 20 km/h Bußgeld 98,50 €
- 21 - 25 km/h Bußgeld 143,50 €, 1 Punkt
- 26 - 30 km/h Bußgeld 208,50 €, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot*
- 31 - 40 km/h Bußgeld 288,50 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 41 - 50 km/h Bußgeld 428,50 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 51 - 60 km/h Bußgeld 591,50 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
- 61 - 70 km/h Bußgeld 738,50 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
- über 70 km/h Bußgeld 843,50 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.
Unzulässiges Halten
Unzulässiges Halten an einem der folgenden Orte:
- näher als 10 Meter vor einer Ampel und diese dadurch verdeckt
- auf der linken Fahrbahnseite bzw. dem linken Seitenstreifen
- nicht am rechten Fahrbahnrand
- Bußgeld 10 €
- mit Behinderung Bußgeld 15 €
Unzulässiges Halten an einem der folgenden Orte:
- an einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle
- im Bereich einer scharfen Kurve
- auf einem Fußgängerüberweg bzw. näher als 5 Meter vor diesem
- innerhalb einer Grenzmarkierung
- im absoluten Halteverbot
- innerhalb eines Kreisverkehrs
- auf Ein- bzw. Ausfädelungsstreifen
- näher als 10 Meter vor einem Andreaskreuz, Stoppschild oder "Vorfahrt gewähren"-Schild und dieses dadurch verdeckt
- Bußgeld 20 €
- mit Behinderung Bußgeld 35 €
Unzulässiges Halten auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße
- Bußgeld 30 €
- mit Behinderung Bußgeld 35 €
Unzulässiges Halten vor einer gekennzeichneten Feuerwehreinfahrt bzw. -zufahrt
- Bußgeld 20 €
- mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen im Einsatz Bußgeld 35 €
Unzulässiges Halten in zweiter Reihe
- Bußgeld 55 €
- mit Behinderung 70 €, 1 Punkt
- mit Gefährdung 80 €, 1 Punkt
- mit Sachbeschädigung, 100 €, 1 Punkt
Verbotswidriges Halten auf einem Gehweg, Radweg oder auf einer Fahrradstraße
- Bußgeld 50 €
- mit Behinderung 55 €
- mit Gefährdung 70 €
- mit Sachbeschädigung 90 €
Unzulässiges Halten auf Schutzstreifen für den Radverkehr
- Bußgeld 55 €
- mit Behinderung 70 €, 1 Punkt
- mit Gefährdung 80 €, 1 Punkt
- mit Sachbeschädigung 100 €, 1 Punkt
- Unzulässiges Halten auf Bussonderstreifen Bußgeld 55 €
- mit Behinderung 70 €
- mit Gefährdung 80 €
- mit Sachbeschädigung 100 €
Halten im Fahrraum von Schienenfahrzeugen
- Bußgeld 20 €
- mit Behinderung 30 €
Unzulässiges Halten im Bereich eines Taxistandes
- Bußgeld 20 €
- mit Behinderung des Taxenverkehrs 35 €
Nicht platzsparendes Halten
- Bußgeld 10 €
Unzulässiges Halten in einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt
- Bußgeld 20 €
Unzulässiges Parken
Bußgelder für falsches Parken
An einem der folgenden Orte geparkt:
- weniger als 5 Meter vor/hinter einer Kreuzung oder Einmündung
- im Bereich von Grundstücksein- und -ausfahrten
- vor einem abgesenkten Bordstein
- in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen
- außerorts auf einer Vorfahrtsstraße
- über Schachtdeckeln
- innerhalb der Grenzmarkierung für ein Parkverbot
- Bußgeld 10 €
- mit Behinderung Bußgeld 15 €
- über 3 Stunden, Bußgeld 20 €
- über 3 Stunden mit Behinderung, Bußgeld 30 €
An einem der folgenden Orte geparkt:
- näher als 10 Meter vor einer Ampel und diese dadurch verdeckt
- auf der linken Fahrbahnseite oder dem linken Seitenstreifen
- nicht am rechten Fahrbahnrand
- Bußgeld 15 €
- mit Behinderung Bußgeld 25 €
- über 1 Stunde Bußgeld 25 €
- über 1 Stunde mit Behinderung Bußgeld 35 €
An einem der folgenden Orte geparkt:
- auf Fußgängerüberwegen bzw. weniger als 5 Meter davor
- im absoluten/eingeschränkten Halteverbot oder einer Halteverbotszone
- innerhalb einer Grenzmarkierung für ein Halteverbot
- innerhalb eines Kreisverkehrs
- im Bereich von Taxiständen
- links von der Fahrbahnbegrenzung
- näher als 10 Meter vor einem Andreaskreuz, Stoppschild oder "Vorfahrt gewähren"-Schild und dieses dadurch verdeckt
- Bußgeld 25 €
- mit Behinderung Bußgeld 40 €
- über 1 Stunde Bußgeld 40 €
- über 1 Stunde mit Behinderung Bußgeld 50 €
An einem der folgenden Orte geparkt:
- enge oder unübersichtliche Straßenstellen
- im Bereich einer scharfen Kurve
- Bußgeld 35 €
- mit Behinderung Bußgeld 55 €
- über 1 Stunde Bußgeld 55 €
- über 1 Stunde mit Behinderung Bußgeld 55 €
- bei Behinderung von Rettungsfahrzeugen, Bußgeld 100 €, 1 Punkt
An einem der folgenden Orte geparkt:
- auf einer Verkehrsinsel
- auf einem Grünstreifen
- auf dem Seitenstreifen
- auf einer Fahrradstraße
- Bußgeld 55 €
- mit Behinderung Bußgeld 70 €
- mit Gefährdung Bußgeld 80 €
- mit Sachbeschädigung Bußgeld 100 €
- über 1 Stunde Bußgeld 70 €
- über 1 Stunde mit Behinderung Bußgeld 80 €
Vor oder in einer Feuerwehrzufahrt geparkt:
- Bußgeld 55 €
- Einsatzfahrzeuge behindert Bußgeld 100 €, 1 Punkt
In zweiter Reihe geparkt:
- Bußgeld 55 €
- mit Behinderung Bußgeld 80 €, 1 Punkt
- mit Gefährdung Bußgeld 90 €, 1 Punkt
- mit Sachbeschädigung Bußgeld 110 €, 1 Punkt
- länger als 15 Minuten Bußgeld 85 €, 1 Punkt
- länger als 15 Minuten mit Behinderung 90 €, 1 Punkt
Auf einem Gehweg oder Radweg geparkt:
- Bußgeld 55 €
- Behinderung Bußgeld 70 €, 1 Punkt
- mit Gefährdung Bußgeld 80 €, 1 Punkt
- mit Sachbeschädigung Bußgeld 100 €, 1 Punkt
- über 1 Stunde Bußgeld 70 €, 1 Punkt
- über 1 Stunde mit Behinderung Bußgeld 80 €, 1 Punkt
Bei erlaubtem Gehwegparken:
- nicht den rechten Gehweg zum Parken genutzt bzw.
- in einer Einbahnstraße nicht den Gehweg zum Parken genutzt
- Bußgeld 55 €
- mit Behinderung Bußgeld 70 €, 1 Punkt
- mit Gefährdung Bußgeld 80 €, 1 Punkt
- mit Sachbeschädigung Bußgeld 100 €, 1 Punkt
- über 1 Stunde Bußgeld 70 € , 1 Punkt
- über 1 Stunde mit Behinderung Bußgeld 80 €, 1 Punkt
Ohne Parkscheibe oder Parkschein geparkt bzw. Überschreiten der Parkdauer um:
- bis zu 30 Minuten, Bußgeld 20 €
- bis zu 1 Stunde Bußgeld 25 €
- bis zu 2 Stunden Bußgeld 30 €
- bis zu 3 Stunden Bußgeld 35 €
- über 3 Stunden Bußgeld 40 €
In Fußgängerbereichen oder anderen Verbotszonen (Pkw) geparkt
- Bußgeld 55 €
- mit Behinderung Bußgeld 70 €
- über 3 Stunden Bußgeld 70 €
Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen geparkt:
- Bußgeld 55 €
- mit Behinderung Bußgeld 70 €
Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen geparkt:
- Bußgeld 70 €, 1 Punkt
- mit Gefährdung Bußgeld 85 €, 1 Punkt
- mit Sachbeschädigung Bußgeld105 €, 1 Punkt
Unzulässig auf einem Bussonderfahrstreifen oder weniger als 15 Meter von einem Haltestellenschild entfernt geparkt:
- Bußgeld 55 €
- mit Behinderung Bußgeld 70 €
- mit Gefährdung Bußgeld 80 €
- mit Sachbeschädigung Bußgeld 100 €
- über 3 Stunden Bußgeld 70 €
- über 3 Stunden mit Behinderung Bußgeld 80 €
- über 3 Stunden mit Gefährdung Bußgeld 80 €
- über 3 Stunden mit Sachbeschädigung Bußgeld 100 €
Unzulässig auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt:
- Bußgeld 55 €
Unzulässig auf Parkplatz für E-Fahrzeuge geparkt
- Bußgeld 55 €
Unzulässig auf Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge geparkt:
- Bußgeld 55 €
Aktueller Bußgeldkatalog für sonstige Parkverstöße
- beim Ein- oder Aussteigen andere Verkehrsteilnehmer gefährdet (Dooring) Bußgeld 40 €
- mit Sachbeschädigung Bußgeld 50 €
- beim Verlassen des Fahrzeugs keine Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung von Unfällen oder Verkehrsstörungen getroffen Bußgeld 15 €
- mit Sachbeschädigung Bußgeld 25 €
- nicht platzsparend geparkt Bußgeld 10 €
- Parklücke einem vorrangig Berechtigten weggenommen Bußgeld 10 €
- Abfahrtsweg eines anderen Kfz zugeparkt Bußgeld 20 €
- unberechtigt in einer Nothalte- oder Pannenbucht geparkt Bußgeld 25 €
- auf Sperrflächen geparkt Bußgeld 25 €
- länger als zwei Wochen Anhänger ohne Zugfahrzeug geparkt Bußgeld 20 €
- in einem geschützten Bereich während nicht zugelassener Zeiten mit einem Kfz über 7,5 t oder einem Anhänger über 2 t geparkt Bußgeld 30 €
Überholen
Bußgeldkatalog Überholen
Nach dem Überholen beim Einordnen einen Überholten behindert
- Bußgeld 20 €
Beim Überholen
- Seitenabstand nicht eingehalten Bußgeld 30 €
- Geschwindigkeit erhöht Bußgeld 30 €
- nicht wesentlich schneller gewesen als der zu Überholende Bußgeld 80 €, 1 Punkt
- nicht wesentlich schneller gewesen als der zu Überholende mit Sachbeschädigung Bußgeld 120 €, 1 Punkt
- den nachfolgenden Verkehr gefährdet Bußgeld 80 €, 1 Punkt
Überholen auf der rechten Spur
- innerorts Bußgeld 30 €
- innerorts mit Sachbeschädigung Bußgeld 35 €
- außerorts Bußgeld 100 €,1 Punkt
- außerorts mit Gefährdung anderer Bußgeld 120 €, 1 Punkt
- außerorts mit Sachbeschädigung Bußgeld 145 €, 1 Punkt
Überholen unter Nichtbeachten von Verkehrszeichen (VZ 276, 277)
- Bußgeld 70 €, 1 Punkt
Überholen
- am Fußgängerübergang Bußgeld 80 €, 1 Punkt
- bei unklarer Verkehrslage Bußgeld 100 €, 1 Punkt
- bei unklarer Verkehrslage und Überholverbot (VZ 276, 277, 295, 296, 297) Bußgeld 150 €, 1 Punkt
- bei unklarer Verkehrslage und Überholverbot mit Gefährdung Bußgeld 250 €, 2 Punkte , 1 Monat & je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich
- bei unklarer Verkehrslage und Überholverbot mit Sachbeschädigung Bußgeld 300 €, 2 Punkte , 1 Monat
Vorfahrt und gelbe Ampel
Vorfahrtsverstoß
- an eine Vorfahrtsstraße zu schnell herangefahren, Bußgeld 10 €
Die Regelung zur Vorfahrt "rechts-vor-links" nicht beachtet
- mit Behinderung Bußgeld 25 €
- mit Gefährdung Bußgeld 100 € , 1 Punkt
- mit SachbeschädigungBußgeld 120 €, 1 Punkt
Stoppschild überfahren
- mit Behinderung Bußgeld 25 €
- mit Gefährdung Bußgeld 100 €, 1 Punkt
- mit Sachbeschädigung Bußgeld 120 €, 1 Punkt
An der Haltelinie nicht gehalten
- Bußgeld 10 €
Zu schnell an einen Zebrastreifen herangefahren, obwohl ein Fußgänger diesen nutzen wollte
- Bußgeld 80 €, 1 Punkt
Gelbe Ampel
Obwohl eine gefahrlose Bremsung möglich gewesen wäre, wurde das Gelblicht nicht beachtet
- Bußgeld 10 Euro
Missachtung des Rotlichts in Verbindung mit dem Gelblicht
- Bußgeld 15 Euro