Bußgeldkatalog

Wenn Sie im Straßenverkehr vermeintlich einen Fehler gemacht haben und einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten, sollten Sie die Feststellung des Ihnen vorgeworfenen Tatbestandes und das Bußgeld selbst prüfen lassen. Nehmen Sie dazu zu uns Kontakt auf.


Aus der  Aufstellung können Sie die gesetzlich festgelegten Regelbußgelder ersehen.


Die hier dargestellten Verwarn- und Bußgelder stellen nur einen Ausschnitt der häufigsten Verkehrsverstöße dar. Die jeweiligen Bußgelder, Punktbewertungen und Fahrverbote sind ohne Gewähr angegeben. Gültig ist in jedem Fall die gesetzliche Regelung bzw. Festsetzung seitens der Bußgeldbehörde oder des Gerichts.


Die hier dargestellten Bußgelder gelten für Verstöße bis einschließlich 02.2024.


Bitte wählen Sie aus folgenden Themen aus:

Wir stehen Ihnen bei.

  • Abstandsverstoß

    Abstands­verstoß bei weniger als 80 km/h

    • Bußgeld 53,50 €  
    • mit Gefähr­dung 58,50 €
    • mit Sach­beschä­digung 63,50 €

    Abstands­verstoß mit mehr als 80 km/h

    • Abstand weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes Bußgeld 103,50 €, 1 Punkt
    • Abstand weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes Bußgeld 128,50 € , 1 Punkt
    • Abstand weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes Bußgeld 188,50 €, 1 Punkt
    • Abstand weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes Bußgeld 268,50 €, 1 Punkt
    • Abstand weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes Bußgeld 348,50 €, 1 Punkt

    Abstands­verstoß mit mehr als 100 km/h

    • Abstand weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes Bußgeld 103,50 € ,1 Punkt
    • Abstand weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes Bußgeld 128,50 €, 1 Punkt
    • Abstand weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes Bußgeld 188,50 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    • Abstand weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes Bußgeld 268,50 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
    • Abstand weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes Bußgeld 348,50 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

    Abstands­verstoß mit mehr als 130 km/h

    • Abstand weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes Bußgeld 128,50 €, 1 Punkt
    • Abstand weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes Bußgeld 208,50 €, 1 Punkt
    • Abstand weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes Bußgeld 268,50 €, 2  Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    • Abstand weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes Bußgeld 348,50 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
    • Abstand weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes Bußgeld 428,50 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
  • Alkohol- oder Drogenverstoß

    Alkoholverstoß

    Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze  

    • beim 1. Mal Bußgeld 528,50 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    • beim 2. Mal Bußgeld 1053,50 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
    • beim 3. Mal Bußgeld 1578,50 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

    Gefähr­dung des Verkehrs unter Alkohol­einfluss (bereits ab 0,3 Promille)

    • 3 Punkte, Ent­ziehung des Führer­scheins, Freiheits­strafe oder Geld­strafe
    • Alkohol­gehalt im Blut ab 1,1 Promille, 3 Punkte, Ent­ziehung des Führer­scheins, Freiheits­strafe oder Geld­strafe

    Drogenverstoß


    Vers­toß gegen das Drogen­gesetz im Straßen­verkehr  

    • beim 1. Mal Bußgeld 500 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    • beim 2. Mal Bußgeld 1000 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
    • beim 3. Mal Bußgeld 1500 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

    Gefähr­dung des Ver­kehrs unter Drogen­ein­fluss

    • 3 Punkte, Entziehung der Fahrerlaub­nis, Freiheits­strafe oder Geldstrafe
  • Geschwindigkeitsverstoß

    Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit außerorts:

    • bis 10 km/h Bußgeld 48,50 €
    • 11 - 15 km/h Bußgeld 68,50 €
    • 16 - 20 km/h Bußgeld 88,50 €
    • 21 - 25 km/h  Bußgeld 128,50 €, 1 Punkt
    • 26 - 30 km/h Bußgeld 178,50 €, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot*
    • 31 - 40 km/h Bußgeld 228,50 €, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot*
    • 41 - 50 km/h Bußgeld 348,50 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    • 51 - 60 km/h Bußgeld 508,50 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    • 61 - 70 km/h  Bußgeld 633,50 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
    • über 70 km/h  Bußgeld 738,50 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

    * Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.


    Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit innerorts:

    • bis 10 km/h Bußgeld 58,50 €
    • 11 - 15 km/h Bußgeld 78,50 €
    • 16 - 20 km/h  Bußgeld 98,50 €
    • 21 - 25 km/h Bußgeld 143,50 €, 1 Punkt
    • 26 - 30 km/h  Bußgeld 208,50 €, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot*
    • 31 - 40 km/h Bußgeld 288,50 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    • 41 - 50 km/h Bußgeld 428,50 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    • 51 - 60 km/h  Bußgeld 591,50 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
    • 61 - 70 km/h Bußgeld 738,50 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
    • über 70 km/h  Bußgeld 843,50 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

    * Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

  • Unzulässiges Halten

    Unzulässiges Halten an einem der folgenden Orte:

    - näher als 10 Meter vor einer Ampel und diese dadurch ver­deckt

    - auf der linken Fahr­bahn­seite bzw. dem linken Seiten­streifen

    - nicht am rechten Fahr­bahn­rand

    • Bußgeld 10 € 
    • mit Behin­derung Bußgeld 15 €

    Unzulässiges Halten an einem der folgenden Orte:

    - an einer engen oder un­über­sicht­lichen Straßen­stelle

    - im Bereich einer scharfen Kurve

    - auf einem Fuß­gänger­über­weg bzw. näher als 5 Meter vor diesem

    - inner­halb einer Grenz­mar­kie­rung

    - im abso­luten Halte­verbot

    - inner­halb eines Kreis­ver­kehrs

    - auf Ein- bzw. Aus­fäde­lungs­strei­fen

    - näher als 10 Meter vor einem Andreas­kreuz, Stopp­schild oder "Vorfahrt gewähren"-Schild und dieses dadurch verdeckt 

    • Bußgeld 20 € 
    • mit Behin­derung Bußgeld 35 €

    Unzulässiges Halten auf einer Auto­bahn oder Kraft­fahr­straße 

    • Bußgeld 30 € 
    • mit Behin­derung Bußgeld 35 €

    Unzulässiges Halten vor einer ge­kenn­zeich­neten Feuer­wehr­ein­fahrt bzw. -zu­fahrt

    • Bußgeld 20 € 
    • mit Behin­derung von Rettungs­fahr­zeugen im Ein­satz Bußgeld 35 € 

    Unzulässiges Halten in zweiter Reihe 

    • Bußgeld 55 € 
    • mit Behin­derung 70 €, 1 Punkt
    • mit Gefähr­dung 80 €, 1 Punkt
    • mit Sachbe­schädigung, 100 €, 1 Punkt

    Verbotswidriges Halten auf einem Geh­weg, Rad­weg oder auf einer Fahr­rad­straße 

    • Bußgeld 50 € 
    • mit Behin­derung 55 € 
    • mit Gefähr­dung 70 € 
    • mit Sachbe­schädigung 90 €

    Unzulässiges Halten auf Schutz­streifen für den Rad­verkehr 

    • Bußgeld 55 €
    • mit Behin­derung 70 €, 1 Punkt
    • mit Gefähr­dung 80 €, 1 Punkt
    • mit Sachbe­schädigung 100 €, 1 Punkt

    • Unzulässiges Halten auf Bus­sonder­streifen Bußgeld 55 € 
    • mit Behin­derung 70 €
    • mit Gefähr­dung 80 € 
    • mit Sachbe­schädigung 100 € 

    Halten im Fahr­raum von Schienen­fahrzeugen

    • Bußgeld 20 € 
    • mit Behin­derung 30 €

    Unzulässiges Halten im Be­reich eines Taxi­stan­des

    • Bußgeld 20 € 
    • mit Be­hin­de­rung des Taxen­ver­kehrs 35 €

    Nicht platz­sparendes Halten 

    • Bußgeld 10 € 

    Unzulässiges Halten in einer Not­halte- oder Pannen­bucht unbe­rechtigt 

    • Bußgeld 20 € 
  • Unzulässiges Parken

    Bußgelder für falsches Parken


    An einem der folgenden Orte geparkt:

    - weniger als 5 Meter vor/hinter einer Kreu­zung oder Einmün­dung

    - im Bereich von Grund­­­stücksein- und -aus­­fahrten

    - vor einem abge­senkten Bord­stein

    - in verkehrs­beruh­igten Berei­chen außer­halb der gekenn­zeich­neten Park­flächen

    - außer­orts auf einer Vor­fahrts­straße

    - über Schacht­­deckeln

    - innerhalb der Grenz­mar­kie­rung für ein Park­ver­bot

    • Bußgeld 10 € 
    • mit Behin­derung Bußgeld 15 € 
    • über 3 Stunden, Bußgeld 20 € 
    • über 3 Stunden mit Behin­­derung, Bußgeld 30 €

     

    An einem der folgenden Orte geparkt:

    - näher als 10 Meter vor einer Ampel und diese dadurch verdeckt

    - auf der linken Fahrbahn­seite oder dem linken Seiten­streifen

    - nicht am rechten Fahr­bahn­rand 

    • Bußgeld 15 €
    • mit Behin­derung Bußgeld 25 € 
    • über 1 Stunde Bußgeld 25 € 
    • über 1 Stunde mit Behin­­derung Bußgeld 35 €

     

    An einem der folgen­­den Orte geparkt:

    - auf Fuß­gän­­ger­über­­wegen bzw. weniger als 5 Meter davor

    - im abso­luten/einge­schränkten Halte­verbot oder einer Halte­verbots­zone

    - inner­halb einer Grenz­mar­kie­rung für ein Halte­verbot

    - innerhalb eines Kreis­verkehrs

    - im Bereich von Taxi­­­ständen

    - links von der Fahr­bahn­begren­zung

    - näher als 10 Meter vor einem Andreas­kreuz, Stopp­schild oder "Vorfahrt gewähren"-Schild und dieses dadurch verdeckt

    • Bußgeld 25 € 
    • mit Behin­derung Bußgeld 40 € 
    • über 1 Stunde Bußgeld 40 € 
    • über 1 Stunde mit Behin­­derung Bußgeld 50 €

    An einem der folgen­­den Orte geparkt:

    - enge oder unüber­­sichtliche Straßen­­­stellen

    - im Bereich einer scharfen Kurve 

    • Bußgeld 35 €
    • mit Behin­derung Bußgeld 55 € 
    • über 1 Stunde Bußgeld 55 € 
    • über 1 Stunde mit Behin­­derung Bußgeld 55 € 
    • bei Behinderung von Rettungs­­fahr­­zeugen, Bußgeld 100 €, 1 Punkt

    An einem der folgen­­den Orte geparkt:

    - auf einer Ver­kehrs­insel

    - auf einem Grün­streifen

    - auf dem Seiten­streifen

    - auf einer Fahr­rad­straße 

    • Bußgeld 55 € 
    • mit Behin­derung Bußgeld 70 € 
    • mit Gefähr­dung Bußgeld 80 € 
    • mit Sachbe­schädigung Bußgeld 100 € 
    • über 1 Stunde Bußgeld 70 € 
    • über 1 Stunde mit Behin­­derung Bußgeld 80 € 

    Vor oder in einer Feuer­­wehrzu­­fahrt geparkt:

    • Bußgeld 55 € 
    • Einsatz­­­fahr­­zeuge behindert Bußgeld 100 €, 1 Punkt

    In zweiter Reihe geparkt:

    • Bußgeld 55 € 
    • mit Behin­derung Bußgeld 80 €, 1 Punkt
    • mit Gefähr­dung Bußgeld 90 €, 1 Punkt
    • mit Sachbe­schädigung Bußgeld 110 €, 1 Punkt
    • länger als 15 Minuten Bußgeld 85 €, 1 Punkt
    • länger als 15 Minuten mit Behin­derung 90 €, 1 Punkt

    Auf einem Gehweg oder Radweg geparkt:

    • Bußgeld 55 € 
    • Behin­derung Bußgeld 70 €, 1 Punkt
    • mit Gefähr­dung Bußgeld 80 €, 1 Punkt
    • mit Sachbe­schädigung Bußgeld 100 €, 1 Punkt
    • über 1 Stunde Bußgeld 70 €, 1 Punkt
    • über 1 Stunde mit Behin­­derung Bußgeld 80 €, 1 Punkt

    Bei erlaubtem Gehweg­­parken:

    - nicht den rechten Geh­­weg zum Parken genutzt bzw.

    - in einer Ein­­bahn­­straße nicht den Geh­­weg zum Parken genutzt

    • Bußgeld 55 € 
    • mit Behin­derung Bußgeld 70 €, 1 Punkt
    • mit Gefähr­dung Bußgeld 80 €, 1 Punkt
    • mit Sachbe­schädigung Bußgeld 100 €, 1 Punkt
    • über 1 Stunde Bußgeld 70 € , 1 Punkt
    • über 1 Stunde mit Behin­­derung Bußgeld 80 €, 1  Punkt

    Ohne Park­­scheibe oder Park­­schein geparkt bzw. Über­­schreiten der Park­­dauer um:  

    • bis zu 30 Mi­nu­ten, Bußgeld 20 € 
    • bis zu 1 Stun­de Bußgeld 25 € 
    • bis zu 2 Stun­den Bußgeld 30 € 
    • bis zu 3 Stun­den Bußgeld 35 € 
    • über 3 Stun­den Bußgeld 40 € 

    In Fuß­­gänger­­­berei­­chen oder anderen Verbots­­­zonen (Pkw) geparkt

    • Bußgeld 55 € 
    • mit Behin­derung Bußgeld 70 € 
    • über 3 Stunden Bußgeld 70 € 

    Im Fahr­­raum von Schie­­nen­fahr­­zeugen geparkt: 

    • Bußgeld 55 € 
    • mit Behin­derung Bußgeld 70 € 

    Auf Auto­­­bahnen oder Kraft­­fahr­­­straßen geparkt:

    • Bußgeld 70 €, 1 Punkt
    • mit Gefähr­dung Bußgeld 85 €, 1 Punkt
    • mit Sachbe­schädigung Bußgeld105 €, 1 Punkt

    Unzulässig auf einem Bus­sonder­fahr­streifen oder weniger als 15 Meter von einem Haltestellenschild entfernt geparkt:

    • Bußgeld 55 € 
    • mit Behin­derung Bußgeld 70 € 
    • mit Gefähr­dung Bußgeld 80 € 
    • mit Sachbe­schädigung Bußgeld 100 € 
    • über 3 Stun­den Bußgeld 70 € 
    • über 3 Stunden mit Behin­­derung Bußgeld 80 € 
    • über 3 Stunden mit Gefähr­dung Bußgeld 80 € 
    • über 3 Stunden mit Sachbe­schädigung Bußgeld 100 € 

    Unzulässig auf Schwer­­be­hinder­­ten-Park­­platz geparkt:

    • Bußgeld 55 € 

    Unzulässig auf Park­platz für E-Fahr­zeuge geparkt

    • Bußgeld 55 € 

    Unzulässig auf Park­platz für Carsharing-Fahr­zeuge geparkt:

    • Bußgeld 55 € 

    Aktueller Bußgeldkatalog für sonstige Parkverstöße

    • beim Ein- oder Aus­steigen andere Verkehrs­teilneh­mer gefähr­det (Dooring) Bußgeld 40 € 
    • mit Sach­be­schädi­gung Bußgeld 50 € 
    • beim Ver­lassen des Fahr­zeugs keine Vorsichts­maß­nahmen zur Vermei­dung von Unfäl­len oder Ver­kehrs­störungen getrof­fen Bußgeld 15 €
    • mit Sach­be­schädi­gung Bußgeld 25 €
    • nicht platz­s­­parend geparkt Bußgeld 10 € 
    • Park­­lücke einem vorrangig Berech­­­tigten wegge­­nom­men Bußgeld 10 € 
    • Ab­­fahrts­­­weg eines anderen Kfz zuge­parkt Bußgeld 20 €
    • unbe­­rechtigt in einer Not­­halte- oder Pannen­­bucht geparkt Bußgeld 25 €
    • auf Sperr­­flächen geparkt Bußgeld 25 € 
    • länger als zwei Wochen An­­hänger ohne Zug­­fahr­zeug ge­­parkt Bußgeld 20 € 
    • in einem geschüt­­zten Bereich während nicht zugelas­­sener Zeiten mit einem Kfz über 7,5 t oder einem An­­hänger über 2 t geparkt Bußgeld 30 €
  • Überholen

    Bußgeldkatalog Überholen


    Nach dem Über­holen beim Einord­nen einen Über­holten behindert 

    • Bußgeld 20 €

    Beim Über­holen  

    • Seitenab­stand nicht einge­halten Bußgeld 30 €  
    • Geschwindig­keit erhöht Bußgeld 30 €  
    • nicht wesent­lich schnel­ler gewesen als der zu Über­holende Bußgeld 80 €, 1 Punkt
    • nicht wesent­lich schnel­ler gewesen als der zu Über­holende mit Sach­beschädigung Bußgeld 120 €, 1 Punkt 
    • den nachfol­genden Verkehr ge­fährdet Bußgeld 80 €, 1 Punkt

    Überholen auf der rech­ten Spur  

    • innerorts Bußgeld 30 €  
    • innerorts mit Sach­beschädigung Bußgeld 35 €  
    • außerorts Bußgeld 100 €,1  Punkt
    • außerorts mit Ge­fährdung anderer Bußgeld 120 €, 1 Punkt
    • außerorts mit Sach­beschädigung Bußgeld 145 €, 1 Punkt

    Überholen unter Nicht­beachten von Verkehrs­zeichen (VZ 276, 277) 

    • Bußgeld 70 €, 1 Punkt 

    Überholen  

    • am Fußgängerübergang Bußgeld 80 €, 1 Punkt 
    • bei unklarer Ver­kehrslage Bußgeld 100 €, 1 Punkt 
    • bei unklarer Ver­kehrslage und Überhol­verbot (VZ 276, 277, 295, 296, 297) Bußgeld 150 €, 1 Punkt
    • bei unkla­rer Ver­kehrslage und Über­holver­bot mit Ge­fährdung Bußgeld 250 €, 2  Punkte , 1 Monat & je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich
    • bei unkla­rer Ver­kehrslage und Über­holverbot mit Sach­beschädigung Bußgeld 300 €, 2 Punkte , 1 Monat
  • Vorfahrt und gelbe Ampel

    Vorfahrtsverstoß

    • an eine Vorfahrts­straße zu schnell heran­gefahren, Bußgeld 10 € 

    Die Regelung zur Vor­fahrt "rechts-vor-links" nicht beachtet  

    • mit Behin­derung Bußgeld 25 €  
    • mit Gefähr­dung Bußgeld 100 € , 1 Punkt 
    • mit Sachbe­schädigungBußgeld 120 €, 1 Punkt

    Stoppschild über­fahren  

    • mit Behin­derung Bußgeld 25 €  
    • mit Gefähr­dung Bußgeld 100 €, 1 Punkt
    • mit Sachbe­schädigung Bußgeld 120 €, 1 Punkt 

    An der Halte­linie nicht gehalten

    • Bußgeld 10 €

    Zu schnell an einen Ze­bra­streifen heran­gefahren, obwohl ein Fuß­gänger diesen nutzen wollte 

    • Bußgeld 80 €, 1 Punkt 

    Gelbe Ampel


    Obwohl eine gefahrlose Bremsung möglich gewesen wäre, wurde das Gelblicht nicht beachtet

    • Bußgeld 10 Euro

    Missachtung des Rotlichts in Verbindung mit dem Gelblicht

    • Bußgeld 15 Euro